A. Wettkampfbestimmungen
- Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Personen. Bei minderjährigen Personen ist das Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten notwendig.
- Die Veranstaltung und die Bewerbe finden bei jedem Wetter statt. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, bei „Gefahr im Verzug“ die Bewerbe ohne Anspruch auf etwaige Rückvergütung der Nenngebühr vorzeitig abzubrechen (z.B. Unwetter, höhere Gewalt, Terror etc.).
- Die Teilnahme mit Rollstühlen bzw. Handbikes, das Begleiten auf Fahrrädern, Inline-Skates und anderen Fortbewegungsmitteln sowie die Mitnahme von Kinderwägen und Tieren, ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich.
- Das Laufen mit Nordic Walking Stöcken ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht erlaubt.
- Der Startbereich ist ca. 250m vom Zielbereich entfernt. Gewertet werden nur Teilnehmer die vom Startbereich starten und nach der gelaufenen Gesamtstrecke durch den dafür vorgesehenen Zielbogen laufen.
- Die persönliche offizielle Startnummer darf nicht verändert (verkleinert, gefaltet, überklebt, etc.) oder der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht werden. Die persönliche Startnummer ist an der Vorderseite des Oberkörpers zu tragen.
- Die Weitergabe der persönlichen Startnummer an Dritte ohne gleichzeitige Datenänderung ist nicht gestattet und führt zur Disqualifikation. Bitte beachten Sie, dass die Startnummer bei einem eventuellen Notfall zur Identifikation dient!
- Die Nichteinhaltung einer oder mehrerer der genannten Punkte 3. bis 6. führt zur Disqualifikation der jeweiligen TeilnehmerIn. Die vom Veranstalter befugten Mitarbeiter sind berechtigt, TeilnehmerInnen, die gegen diese Regeln verstoßen, jederzeit aus dem Bewerb zu nehmen.
- Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Handlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen TeilnehmerInnen gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen.
- Der Veranstalter, sein entsprechend kenntlich gemachtes Personal bzw. die Mitarbeiter des von ihm beauftragten medizinischen Dienstes sind berechtigt, bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutze des Teilnehmers/der Teilnehmerin diesem/dieser die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen.
- Die Zeitnehmung erfolgt durch eine eigene Computerzeitnehmung. Eigene Chips können nicht verwendet werden.
- Die Dauer der einzelnen Bewerbe ist durch den Veranstalter zeitlich begrenzt und die offizielle Zeitnehmung wird nach dem Ende gestoppt. Für den Hauptlauf gilt ein Zeitlimit von 60 Minuten nach dem offiziellen Start.
B. Anmeldung
- Anmeldungen können über das Online Anmeldesystem unter silvesterlauf.union-hirtenberg.at erfolgen.
- Die Anmeldung für den Silvesterlauf Hirtenberg ist verbindlich. Bei Verhinderung jeglicher Art bzw. Nichtteilnahme ist ein Rücktritt von der Anmeldung nicht möglich. Eine Rückzahlung des Nenngeldes ist nicht möglich.
- Bankspesen, die durch falsche, unvollständige oder unleserliche Angaben entstehen, werden dem Anmelder/der Anmelderin in Rechnung gestellt.
- Der Startplatz ist erst nach dem Zahlungseingang der Meldegebühr auf das angegebene Konto gesichert. Um Mißverständnisse zu vermeiden wird empfohlen den Einzahlungsbeleg an der Meldestelle vorzuweisen.
- Der Veranstalter behält sich vor, die Zahl der Teilnehmerinnen aus organisatorischen Gründen im eigenen Ermessen zu beschränken. Anmeldungen, die das definierte Limit überschreiten, können vom Veranstalter abgelehnt werden. Die Berücksichtigung der Anmeldungen erfolgt nach Eingangsdatum.
C. Haftungsausschluss
- Für Unfälle, Verletzungen oder Schäden an einer Person, Sache oder Vermögen, welcher Verursacher auch immer, wird vom Veranstalter und sonstiger an der Veranstaltung beteiligter Personen keinerlei Haftung übernommen. Mit der Anmeldung zum Silvesterlauf Hirtenberg erkennt jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin den Haftungsausschluss des Veranstalters bzw. der Organisatoren für Schäden jeder Art an.
- Ist der Veranstalter aufgrund behördlicher Anordnung, aus Sicherheitsgründen oder in Fällen höherer Gewalt verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber des Teilnehmers/der Teilnehmerin.
- Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin ist über die mit dem Wettkampf verbundenen gesundheitlichen und sonstigen Gefahren und Umstände informiert und bestätigt ausdrücklich mit der Anmeldung, dass er auf eigene Gefahr und Verantwortung an der Veranstaltung teilnimmt.
- Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers/der Teilnehmerin im Zusammenhang mit der Teilnahme am Silvesterlauf Hirtenberg. Die Verantwortung zur vorherigen ärztlichen Überprüfung ihres Gesundheitszustandes obliegt jedem Teilnehmer/jeder Teilnehmerin selbst.
- Der Veranstalter behält sich vor, Personen zu deren Schutz die Teilnahme am Silvesterlauf Hirtenberg zu verwehren, wenn ihm im Vorhinein bestehende gesundheitliche Probleme dieser Personen bekannt sind, und diese Personen aus Sicht des Veranstalters mit einer Teilnahme am Silvesterlauf Hirtenberg zusätzliche gesundheitliche Risiken eingehen würden. In diesem Zusammenhang ist der Veranstalter berechtigt von diesen Personen auch ärztliche Bestätigungen über eine unbedenkliche Teilnahme einzuholen.
- Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände wird nicht übernommen.
D. Ergänzungen für die Durchführung als „Virtueller Lauf“
- Bei virtuellen Läufen kann auf Software und Inhalte Dritter zurückgegriffen werden. In diesem Fall gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
- Die Behebung von technischen Problemen bei der Verwendung von Software und Inhalten von Dritter liegt in der Verantwortung des jeweiligen Anbieters.
- Sofern in der Ausschreibung nicht anders angeführt, ist der Teilnehmer für die Auswahl einer geeigneten Strecke verantwortlich.
- Der Veranstalter haftet nicht für den Zustand und/oder Beschaffenheit einer frei gewählten Strecke eines Teilnehmers.
- Die Verwendung und Bereitstellung eigener Geräte (z.B. Mobiltelefon, GPS Uhr o.ä.) kann für die Teilnahme erforderlich sein.
- Unterschiede bei der Zeit- und/oder Distanzmessung durch die Verwendung von verschiedenen Geräten (z.B. Mobiltelefon, GPS Uhr o.ä.) sind möglich.
- Die Einhaltung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen sowie Sicherheitsvorschriften auf der Strecke des Teilnehmers liegen in dessen Verantwortung.
- Ein mehrfacher Start am selben Bewerb während einer Veranstaltung ist nicht vorgesehen.
E. Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die die Parteien abgeschlossen hätten, wären sie sich dieser Angelegenheit bei Vertragsabschluss bewusst gewesen. Damit soll erreicht werden, dass der gleiche oder zumindest ein ähnlicher wirtschaftlicher Erfolg erzielt wird. Das Gleiche gilt für Vertragslücken, die entdeckt werden.
- Wenn einzelne Bestimmungen nicht mehr durchgesetzt werden, bedeutet dies nicht, dass diese Bestimmung stillschweigend aufgehoben wurde.
- Sollten zusätzliche Regelungen im Interesse eines reibungslosen Betriebs erforderlich werden, führen die Vertragsparteien diese in Übereinstimmung mit diesen Regeln und einer fairen Abstimmung der Interessen ein.